Seelsorge

Unbenanntes Dokument Unbenanntes Dokument

Seelsorge ist vorurteilsfreie Beziehungsarbeit auf der Grundlage des biblisch-christlichen Menschenbildes.

Sie betrachtet die Menschen in ihrem Verhältnis zu sich selber, zu ihren Mitmenschen, zu ihrer Umgebung und zu Gott im Licht der biblisch-christlichen Tradition.

Dabei weiss sich Seelsorge einer Botschaft verpflichtet, die jedem Menschen – unabhängig von seinen Leistungen oder seinen Taten, auch im Scheitern – von Gott her Heil und Gnade, Sinn und Wertschätzung bedingungslos zuspricht.
 
Schweigepflicht / Seelsorgegeheimnis
Die Schweigepflicht ("Seelsorge-Geheimnis") ist Grundlage jeder seelsorgerlichen Beziehung und Begleitung, die sich dem Schutz und der Würde eines Menschen verpflichtet fühlt.

Pfarrpersonen unterstehen einer doppelten Schweigepflicht: dem Amtsgeheimis und gleichzeitig auch dem Berufsgeheimnis. Das heisst, die Pfarrpersonen dürfen sich gegenüber Dritten (besondere Situationen ausgenommen) nicht über Sachen äussern, die sie in Ausübung ihrer Aufgabe, namentlich in der Seelsorge, wahrnehmen und die ihrere Natur nach oder aufgrund besonderer Vorschriften geheimzuhalten sind. (vgl. Art. 59 in der Dienstanweisung für Pfarrerinnen und Pfarrer vom 24.8.2005 vom Synodalrat der Ref. Kirchen Bern-Jura-Solothurn)

Für Seelsorge und Beratung zuständig sind in erster Linie die Pfarrpersonen:
Pfr. Hansruedi von Ah, Tel. 033 654 18 26
Pfrn. Uta Ungerer, Tel. 079 837 49 57